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Industrierat Wettbewerb veröffentlicht Positionspapier zur Rolle von IP in der Industrie 4.0

Gemeinsam mit den Fallstudien aus dem Europäischen Patentamt und dem europäischen Zentrum für Intellectual Property Studies der Universität Strasbourg wurde das Positionspapier „IP als Wettbewerbsinstrument in der Industrie 4.0“ des Industrierats Wettbewerb des Kuratoriums der Rudolf-Dieselmedaille veröffentlicht. Über 40 Interviews mit Technologievorständen aus der deutschen Industrie wurden in der Projektlaufzeit zwischen 2015 und 2018 durchgeführt. Das Positionspapier enthält eine Beschreibung der aktuellen Herausforderungen im Umgang mit Digitalpatenten zum Schutz von digitalen Lösungen wie Apps, Geschäftsmodellen, Plattformen und Positionen in Business Eco-Systemen. Darüber hinaus werden auch konkrete Empfehlungen abgeleitet.

Kurzfassung – die wichtigsten 10 Punkte:

  1. Die digitale Transformation greift ohne Einschränkung durch Branchen-, Produkt- oder Wertkettengrenzen mit steigender Veränderungsgeschwindigkeit um sich.
  2. Die erkennbaren Triebkräfte sind Effizienzgewinne und Leistungsverbesserungen bei Produkten und Leistungen; es lassen sich bisher keine Begrenzungen feststellen, welche Produkte oder Leistungen nicht digitalisiert werden.
  3. Produkte aus der physischen Welt werden durch digitale Ergänzungen und die Einbettung in digitale Eco-Systeme erweitert und durch Digitalpatente exklusiviert. Das führt zu einem weltweiten Wettbewerb um IP-Positionen um die Angebotsfähigkeit bei digitalen Services.
  4. Inzwischen ist am Europäischen Patentamt die Anmeldung von Digitalpatenten zum dominanten Effekt der Anmeldedynamik geworden. Die größten Anmeldeländer am EPA sind die USA, Japan und China. In Deutschland sind nur ca. 15% aller Patentanmeldungen Digitalpatente.
  5. Deutschland ist bei den Industrie 4.0-relevanten Patenten gegenüber Ländern wie den USA und China deutlich im Hintertreffen und fällt kontinuierlich weiter zurück.
  6. Der Einsatz von Digitalpatenten zum Schutz von digitalen Geschäftsmodellen ist in der deutschen Industrie wenig bekannt und eine wenig geübte Praxis.
  7. Für mittelständische Unternehmen aus traditionellen Branchen ist die Fülle an Anmeldungen von Digitalpatenten weltweit eine zunehmende Gefahr für die eigene Ausübungsfreiheit bei klassischen digitalen Leistungsangeboten wie „vorausschauender Wartung“ und „Zustandsüberwachung“.
  8. Die Nutzung von aktivem IP-Design zur Beschleunigung des (digitalen) Innovationsprozesses wird noch selten angewendet.
  9. Der Digitalisierungsgrad von Geschäftsmodellen macht diese hochgradig flexibel und variationsreich. Dadurch ist das Sicherstellen von Ausübungsfreiheit immer schwieriger und das Verletzen von Patenten Dritter immer wahrscheinlicher. Dies erfordert eine tiefere organisatorische Verankerung von IP-Management in den Innovationsprozess.
  10. Stakeholder wie Finanzierungspartner, Wirtschaftsprüfer etc. benötigen Leitlinien, wie der Umgang mit IP im Zuge der digitalen Transformation in den Unternehmen für die Sicherung der Ausübungsfreiheit und für die Wahrung eigener Geschäftschancen zu beurteilen ist.

In dieser Reihe erscheinen Positionen des Dieselkuratoriums zu Herausforderungen des Technologievorstands oder technischen Geschäftsführers in der Industrie, zur Gestaltung einer technischen Vision für das Unternehmen. Die Positionen enthalten eine Darstellung der Herausforderungen sowie konkrete Handlungsempfehlungen und richten sich an Top-Entscheidungsträger in Wirtschaft, Politik, Wissenschaft und die interessierte Öffentlichkeit. Die Positionen werden von Mitgliedern des Dieselkuratoriums und weiteren Experten erarbeitet und vom Dieselkuratorium herausgegeben.

 

Die Autoren des Positionspapieres sind:

 

PROF. DR. ALEXANDER J. WURZER

Dr. Wurzer ist Professor für IP-Management am Center for International Intellectual Property Studies (CEIPI) an der Universität Strasbourg, wo er seit 2007 den Masterstudiengangs Intellectual Property Law and Management (MIPLM) leitet. Prof. Dr. Wurzer ist Leiter des Steinbeis-Transfer-Instituts für Intellectual Property Management an der Steinbeis-Hochschule Berlin. Er ist geschäftsführender Gesellschafter der WURZER & KOLLEGEN GmbH, einem auf strategisches IP-Management spezialisierten Beratungsunternehmen. Prof. Dr. Wurzer ist Vorsitzender der DIN-Gremien DIN 77006 für Qualität im IP-Management und DIN 77100 für Patentbewertung. Er ist Mitglied des Vorstands des Deutschen Instituts für Erfindungswesen e. V. (D.I.E.), Sprecher des Kuratoriums der Diesel Medaille und Fellow an der Alta Scuola Politecnica in Mailand / Turin Polytechnic. Er ist Jurymitglied des Deutschen Innovationspreises 2018 des Deutschen Rats für Formgebung und Mitglied der Expertengruppe IP-Bewertung der Europäischen Kommission.

 

THEO GRÜNEWALD

Theo Grünewald ist Senior Consultant bei der WURZER & KOLLEGEN GmbH und wissenschaftlicher Mitarbeiter am Steinbeis-Transfer-Institut für Intellectual Property Management an der Steinbeis-Hochschule Berlin. Er ist Dozent im Masterstudiengang Intellectual Property Law and Management (MIPLM) am Center for International Intellectual Property Studies der Universität Strasbourg. Herr Grünewald ist Autor zahlreicher Publikationen zur IP-Strategieentwicklung, IP-Management und IP-Bewertung und ist Mitglied der DIN-Gremien DIN 77006 für Qualität im IP-Management und DIN 77100 für Patentbewertung.

 

 

CHRISTIAN STAUF

Dr. Christian Stauf ist Wirtschaftsingenieur mit technischer Fachrichtung Maschinenbau und hat am Lehrstuhl für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Geistiges Eigentum der Technischen Universität Kaiserslautern zum Thema „Ganzheitliches Intellectual Property Management im Unternehmen“ promoviert. Seit 2016 ist er Postdoktorand am Lehrstuhl von Prof. Hassemer und zugleich Geschäftsführer der Beyond Innovation UG (haftungsbeschränkt). Dr. Stauf ist Mitglied im DIN-Arbeitsausschuss zur DIN77006 für Qualität im IP-Management.

 

 

Autorin des Gastbeitrags im Positionspapier: Patentschutz von Software

 

CLAUDIA SCHWARZ

Dr. Claudia Schwarz hat vor Ihrer Ausbildung zur Patentanwältin Informatik mit dem Nebenfach theoretische Medizin an der TU München studiert und im Rahmen von mehreren Forschungsprojekten auf dem Gebiet der künstlichen Intelligenz gearbeitet. Dr. Schwarz arbeitet seit 1995 auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes. Als Informatikerin liegt ihr Schwerpunkt auf dem Gebiet der Software-Patente und der computerimplementierten Erfindungen, der Computertechnik sowie im den Bereichen Computational Engineering, Embedded Systems, Kryptologie, Finanzinformatik, Bioinformatik, Internettechnologie sowie die Gebiete der Medizin und Medizintechnik. Claudia Schwarz ist Lehrbeauftragte für „Gewerblichen Rechtschutz in der Informatik“ an der LMU München und an der Technischen Universität München. Sie ist Autorin des Fachbuches „Schutz von computerimplementierten Erfindungen – Patentschutz von Software“.