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DIN 77006 und das neue Patentrecht

Mit der Verabschiedung des Gesetzes zur Modernisierung des Patentrechts am heutigen frühen Morgen werden zum ersten Mal nach über 10 Jahren die Regelungen des Patentrechts den Herausforderungen der Zeit und insbesondere den Anforderungen der Digitalisierung angepasst.

Wie das Handelsblatt in seiner Ausgabe vom 7.6.2021 schreibt, soll damit zwar einerseits der Praxis der sogenannten Patenttrolle Einhalt geboten werden, aber andererseits sind diese neuen Bestimmungen auch nicht unumstritten (Neues Patentrecht spaltet die Wirtschaft (handelsblatt.com).

Kernpunkt dieser Gesetzesänderung wird sein, dass die Gerichte mehr Spielraum erhalten, um Missbrauch des Patentrechtes zwar entgegenzuwirken, aber auch ausgewogenere Entscheidungen treffen zu können. Bisher mussten die Gerichte einem Patentinhaber – auch wenn er mit seinem Schutzrecht einen unrechtmäßigen Nutzer nur stören wollte – weitreichend Rechtschutz, vor allem Unterlassung und Schadensersatz. gewähren. Das war selbst dann der Fall, wenn der Patentinhaber das Schutzrecht rechtsmissbräuchlich einsetzte. Mit der Gesetzesänderung erhalten die Gerichte einen weiteren Ermessensspielraum, um in Patentverletzungsfällen angemessen zu reagieren und zwischen dem Gewähren eines Unterlassungsanspruches oder dessen Ausschluss wegen übermäßiger Härte zu entscheiden.

Auf diese Weise werden die Gerichte mit Ihren Entscheidungen den Gepflogenheiten des normalen Geschäftslebens besser gerecht werden können. Eine solche Reform war überfällig, denn in den letzten Jahren häuften sich Fälle überharter Entscheidungen aufgrund der Aktivitäten von Patenttrollen zu Lasten von Unternehmen und ihrem Geschäftsbetrieb.

Was aber legen die Gerichte für die Beurteilung von Gepflogenheit bzw. einer guten Praxis im IP-Management in ihrer Entscheidung zugrunde? Bis vor kurzem eine kaum beantwortbare Frage, die lediglich vom juristischen Vortrag der Parteien, weniger von den relevanten Umständen des IP Managements geprägt war. Das hat sich vor kurzem geändert, denn für diese gute Praxis gibt es seit Juni 2020 mit der Veröffentlichung der „DIN 77006:2020-06 Intellectual Property Managementsysteme – Anforderungen“ ein probates Instrument, diesen Begriff mit Leben zu erfüllen. Es handelt sich dabei um ein Normenwerk das die Inhalte der DIN ISO 9001:2015-11 für den Bereich der Qualität im IP-Management ergänzt.  Es wurde damit eine Basis geschaffen, mit der man die Beurteilung des Umgangs mit IP in einem Unternehmen ermöglicht, also einen „golden Standard für das IP-Management“ schafft.

Richtern ist es somit möglich für Entscheidungen im Verletzungsfall im Rahmen ihres Ermessungsspielraums die DIN 77006 als Maßstab guter Praxis im IP Management zur sachgerechten Beurteilung des Einzelfalls heranzuziehen.

Betroffene Unternehmen, die Vorgaben der DIN 77006 in ihren Unternehmen implementiert und nachgewiesen haben, können zeigen, dass sie mit der Berücksichtigung anerkannter und pflichtgemäßer Maßnahmen alles getan haben, um Schutzrechtsverletzungen zu vermeiden. Wenn sie dennoch eintrat, kann sie kein oder nur ein geringes Verschulden treffen. Das dürfte für die Beurteilung solcher Fälle von unschätzbarem Wert sein und den Anwendern der genormten Vorgehensweisen einen erheblichen Vorteil bieten.

Die Gerichte verfügen mit der Norm über einen transparenten Leitfaden rechtmäßigen IP Managements und können damit auch tatsächliche Fälle grober Verletzungen herausfiltern. Die Unternehmen können bei Anwendung der Norm in ihrem Unternehmen präventiv einen wertvollen Beitrag zur Schadensvermeidung treffen.

Zur Unterstützung, insbesondere der mittelständischen Wirtschaft, im Umgang mit der DIN 77006 hat es sich QIMIP, als unabhängige Abteilung des Deutschen Institutes für Erfindungswesen e.V. (D.I.E.), zur Aufgabe gemacht, bei Fragen zur Norm oder auch deren Implementierung im Unternehmen zur Verfügung zu stehen. Verschiedene Experten aus dem IP und QM-Bereich helfen gerne. Sprechen Sie uns an oder besuchen Sie unsere Internetpräsenz (www.qimip.de).

Dr. Hanns-Peter Tümmler              

Dr. Lorenz Kaiser


Links zu weiteren Informationen

Bundestag stimmt für moderneres Patentrecht / Deutscher Bundestag

Patentreform: Bundestag legt Patent-Trollen Steinchen in den Weg / Heise Online