Angesichts der enormen Steigerungsraten der Patentanmeldungen zu intelligenten, vernetzten Objekten, der Wertgenerierung durch Daten und softwaregetriebenen Erfindungen ist es sehr erfreulich, dass die beiden ausgewiesenen Expertinnen Sabine Kruspig und Dr. Claudia Schwarz ihren Praxisleitfaden rund um den Patentschutz von Software, Softwarepatente und computerimplementierte Erfindungen an die aktuelle Rechtsprechung des Deutschen Patent- und Markenamtes, des Europäischen Patentamtes sowie des Bundespatentgerichts und anderen Verletzungsgerichten angepasst, erweitert und ergänzt haben. Das Handbuch versteht sich auch als Argumentationshilfe für die Formulierung von Schriftsätzen. Das Spannungsfeld von Informatik und Patentrechte wird ebenso wie das Verhältnis von Urheberrechtsschutz und Patentschutz ausgeleuchtet. Das Werk enthält auch Strategieempfehlungen für (Nach-)Anmeldungen in den USA, Japan oder China.
Rezension (erschienen in den Mitteilungen der deutschen Patentanwälte Heft 2/2018)
Schon die Expertise der Autorinnen spricht für dieses wichtige Werk zum Patentschutz von Software. Frau Sabine Kruspig ist Direktorin a.D. im Bereich Computer am Europäischen Patentamt in München. Sie verfügt über 25 Jahre Erfahrung als Patentprüferin und Direktorin in den Kerngebieten der Computertechnik am EPA. Frau Dr. Claudia Schwarz betreut als Informatikerin und Patentanwältin im Rahmen von Anmeldeverfahren, gutachterlicher Tätigkeit und streitigen Verfahren alle Gebiete der Computertechnik.
Computerprogramme finden sich heute allgegenwärtig in allen Klassen von Produkten. Mit der steigenden wirtschaftlichen Bedeutung von Software ist auch die Informatik in die verschiedensten Bereiche vorgedrungen und hat die Begriffe wie Bioinformatik oder Wirtschaftsinformatik hervorgebracht. Gleichzeitig verschwindet die Computertechnologie, sie wird unsichtbar. Früher konnte man Computer unmittelbar erkennen. Heute sind Computer in unsere Umgebung „embedded“, in Staubsaugern, Küchenmaschinen, Telefonen, Autos, Kleidung und Spielzeug. Man spricht von der Allgegenwart von Software. Somit hat sich auch das Erfinden sehr stark in Richtung software verlagert und dominiert den Patentanmeldungszuwachs am Europäischen Patentamt (siehe: Sharp rise in industry 4.0 patent filingt at EPO). Ausdrücklich hervorgehoben werden soll hier die stets verständliche und klare Sprache der Autorinnen. Sie arbeiten den Kernpunkt des weit verbreiteten Missverständnisses zum Spannungsfeld von Patenten und Software sehr präzise heraus: Zwar sind Computerprogramme als solche von der Patentierung ausgenommen; aber das was für die wirtschaftliche Praxis wirklich zählt ist die Tatsache, dass man bei richtigem Verständnis der Materie den dem Programm innewohnenden Algorithmus patentieren kann und sich dieser Schutz auch gegen Verletzer durchsetzen lässt. Dabei geht es im Kern um die, über die bloße Idee hinausgehenden, ausreichenden technischen, Details der Implementierung. Das Werk zeigt die praktische Vorgehensweise und gibt Übersicht auf die Rechtsentwicklung in Deutschland und am EPA. Zusätzlich werden die Unterschiede in den wichtigsten Industriestaaten wie den USA und Japan beschreiben. Sehr hilfreich für den Praktiker und Interessierten sind die Checklisten und Formulierungsempfehlungen für einschlägige Patentansprüche.
Hier kann das Buch bestellt werden