Das Patent- und Markenzentrum Baden-Württemberg (bis zum 04. Juli 2018 bekannt als Informationszentrum Patente) gehört zum Regierungspräsidium Stuttgart und bietet umfassend und kostenlos Informationen und Aktuelles über gewerbliche Schutzrechte und damit zusammenhängende Ereignisse und Neuigkeiten. Das Patent- und Markenzentrum führt auch Veranstaltungen zum Thema durch, denen von der Fachwelt großes Interesse entgegengebracht wird. So auch am 03. Juli 2019, dem alljährlich stattfindenden Tag der gewerblichen Schutzrechte, bei dem auch dieses Jahr wieder interessante und aktuelle Themen behandelt wurden. Unternehmer, Patentfachleute und Existenzgründer aus Baden-Württemberg hatten erneut Gelegenheit, komprimiert an einem Tag aktuelle Informationen zum gewerblichen Rechtsschutz zu erhalten.
Neben Vorträgen bestand auch den ganzen Tag über die Gelegenheit, in einer begleitenden Ausstellung Softwareprodukte für die Patentabteilung zu besuchen. Im Anschluss der Veranstaltung fand die Verleihung des Artur-Fischer-Erfinderpreises statt.
Helmut Jahnke, der Leiter des Patent- und Markenzentrums, moderierte die Veranstaltung, die im Vormittagsprogramm u.a. Themen der Produkt-, Marken- und Designstrategien zum Gegenstand hatten.
Nachmittags teilte sich die Veranstaltung:
Im Ausstellerforum, das ab 14.00 Uhr geöffnet war, standen praktische Patentmanagement-Themen auf der Tagesordnung wie Patentinformation, Patentüberwachung, Markenrecherchen und Wissensmanagement.
Im Expertenforum fanden sich Vorträge über drei aktuelle Themen:
- Auswirkung der Markenrechtsreform (Dr. M. Findeisen – Patentanwalt)
- Management und Nutzen eines Patentportfolio (B. Josuhn-Kadner – GE) und
- QIMIP – eine Qualitätsinitiative im Management von IP (L. Kaiser, H.P. Tümmler)
QIMIP, eine Initiative des Deutschen Instituts für Erfindungswesen (D.I.E.) wurde in einem gemeinsamen Vortrag von Dr. Lorenz Kaiser (Generalsekretär) und Dr. Hanns-Peter Tümmler (Vorsitzender des Vorstands dieser Initiative) vorgestellt.
Das Interesse an diesem Thema war beachtlich, denn es wurde ein neuer unternehmensweiter Ansatz des Umgangs mit geistigen Eigentumsrechten vorgestellt. Vor allem der Schutz von Software vor dem Hintergrund digitalisierter Geschäftsmodelle, ein Thema, das jetzt und zukünftig im Wirtschaftsleben eine herausgehobene Rolle spielen wird, wurden ausführlich thematisiert.
Dr. Tümmler zeigte anhand aktueller Statistiken auf, wie sehr sich die Anmeldepraxis von Firmen im Hinblick auf den Schutz von Software verändert hat und wie stark der Trend zu sog. „Digitalpatenten“ geworden ist. In nahezu allen Wirtschaftszweigen ist der Anteil der Nutzung von Technologien und Software aus anderen Branchen selbstverständlich geworden.
Die Anzahl der sog. computerimplementierten Erfindungen ist in den letzten Jahren dramatisch gestiegen. Insbesondere vergrößerte sich der Anteil der sog. Digitalpatente zum Thema Industrie 4.0 seit 2013 nochmals deutlich.
Was jedoch äußerst beunruhigend ist, dass in diesen Statistiken deutsche Hightech-Anmeldungen ganz eindeutig weit hinter den USA und China liegen. Betrachtet man die Steigerungsraten vor 2013, so lag USA weit vorne, nach 2013 wurde USA durch China abgelöst. Deutschland liegt in diesem Trend klar zurück, obwohl es an den relevanten Märkten stark vertreten ist. Nicht nur diese Umstände, sondern auch die vielfach vorzufindende Unsicherheit im Umgang mit solchem softwarerelevantem IP zeigt einen Bedarf, dem QIMIP als neue Initiative des Deutschen Instituts für Erfindungswesen entgegentreten und Hilfestellung geben will.
Hintergrund für die QIMIP-Initiative des D.I.E. und seines Dieselkuratoriums (https://dieselmedaille.de/kuratorium/) war und ist die Qualitätsnorm DIN 77006. Sie stellt eine Ergänzung der ISO 9001: 2015 für den Bereich von IP dar und wurde im Rahmen eines ersten Entwurfs bereits 2018 veröffentlicht. (https://ipforbusiness.org/entwurf-zur-din-77006-leitfaden-fuer-die-qualitaet-im-intellectual-property-management-ist-veroeffentlicht). Mit dem finalen Papier wird noch dieses Jahr gerechnet.
Selbstverständlich ist solch eine Norm kein Allheilmittel zur Bereinigung von IP- und Patent-Portfolien. Auch ermöglicht sie noch keinen Durchbruch beim Schutz von Geschäftsmodellen. Aber es ist ein wertvolles Hilfsmittel zur Vermeidung der bestehenden Risiken in diesem Bereich.
Darüber hinaus stellt die Norm eine hervorragende Leitlinie zum Umgang mit diesem Thema dar, zumal sie sich an die Struktur der Qualitätsnorm ISO 9001:2015 anlehnt. Gerade Fachleute im IP Management und damit zusammenhängenden Gebieten verfügen damit über ein Instrument, das eine umfassende und systematische Hilfestellung für alle relevanten IP-Bereichen gibt.
Dieses Potential der neuen Qualitätsnorm gilt es zu nutzen. QIMIP versteht sich als Unterstützer und Berater, indem sie ihre Arbeit der Anwendung und der Vorteilsnutzung aus dieser Norm widmet. QIMIP wird sich um die Umsetzung und Ausgestaltung der IP-Prozesse der Norm kümmern und Möglichkeiten einer Konformitätsbewertung schaffen bzw. unterstützen. Durch solche, für einzelne Unternehmen unterschiedlich zu gestaltende Vorgehensweisen, wird erreicht, dass deutsche Unternehmen zu dem Thema Schutz von „digitalen Patenten und Geschäftsmodellen“ wieder sicheren Boden unter den Füßen bekommen.
Dr. Tümmler und Dr. Kaiser widmeten ihrem Vortrag vor allem Fragestellungen des praktischen Umgangs mit der neuen Situation in den Unternehmen. Dabei wurde hervorgehoben, wie wichtig es für Unternehmen ist, zeitraubende und teure Streitfälle über Rechte an Software und Patenten zu vermeiden sowie einen compliance-gerechten Umgang in diesem Bereich sicher zu stellen.
Gerne geben die Referenten detaillierte Auskünfte zu Ihren Fragen. Kontaktieren Sie uns unter: lorenz.kaiser@qimip.de und hanns-peter.tuemmler@qimip.de
Ebenso finden Sie auf der Homepage http://www.qimip.de/ und dem Block www.ipforbusiness.org interessante Informationen zu diesem Thema. Den Block können Sie im Übrigen auch abonnieren, um keine neuen Entwicklungen auf dem IP-Sektor in Zeiten der Digitalisierung zu verpassen.